Nach dem Fest ist vor dem Fest
Die Festankündigung am Hochfest der Erscheinung des Herrn (Epiphanie) geht auf das 4. Jahrhundert zurück, als das 1. Konzil von Nizäa 325 für das ganze Römische Reich einen einheitlichen Ostertermin bestimmte. Die Berechnung dieses Datums (später auch der davon abhängigen beweglichen Feste) wurde der Kirche von Alexandrien übertragen, die es allen anderen Kirchen, auch dem Bischof von Rom, mitteilte, und zwar im so genannten Osterfestbrief, der alljährlich an Epiphanie veröffentlicht wurde.
Liebe Brüder und Schwestern,
die Herrlichkeit Christi ist heute erschienen; immerfort leuchtet sie unter uns auf, bis der Menschensohn wiederkommt.
Nach dem Fest seiner Geburt und seiner Erscheinung schauen wir aus nach den Drei Österlichen Tagen: den Feiern seiner Kreuzigung, seiner Ruhe im Grab und seiner glorreichen Auferstehung von den Toten.
So künden wir euch als Erstes das Fest aller Feste an, den Ostersonntag, am siebenundzwanzigsten März dieses Jahres. Jubelnd feiern wir den Tag, den Gott gemacht, und rühmen die Auferstehung unseres Erlösers.
Damit auch wir mit ihm auferstehen, begehen wir vierzig Tage hindurch die Österliche Bußzeit. Sie beginnt am zehnten Februar dieses Jahres mit der Feier des Aschermittwochs.
Danach schenkt uns der Herr die fünfzig Tage der Osterzeit: Am fünften Mai das Fest seiner Himmelfahrt und am fünfzehnten Mai das Hohe Pfingstfest, an dem der Heilige Geist herabkam auf seine Jünger.
Am sechsundzwanzigsten Mai feiern wir Fronleichnam, das Hochfest des Leibes und Blutes Christi.
Die Kirche bereitet sich auf das Kommen ihres Herrn und beginnt den Advent am siebenundzwanzigsten November.
Voll Hoffnung erwartet sie am Ende der Zeiten die Wiederkunft unseres Retters Jesus Christus.
Ihm gebührt alle Ehre und Herrlichkeit, jetzt und von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.