Am 7./ 8. November 2020 waren die Wahlen zum Kirchenvorstand in allen Pfarreien des Bistums Magdeburg.
Der Kirchenvorstand übernimmt die Aufgaben des Vermögensverwaltungsrates gemäß can. 537 CIC; er vertritt die Pfarrei und verwaltet deren Vermögen. Er wird alle vier Jahre in freier und geheimer Wahl gewählt. Das aktive Wahlrecht beträgt 18, das passive Wahlrecht 21 Jahre. Das Amt der gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes ist ein Ehrenamt. Vorsitzender dieses Gremiums ist Pfarrer Armin Kensbock. Sein Stellvertreter Herr Georg Heeg. Er wurde aus der Mitte der Mitglieder gewählt. Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Größe der Pfarrei. Für die Pfarrei wurden 6 Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt. Der Kirchenvorstand besteht aus stimmberechtigten Mitgliedern: dem Pfarrer der Pfarrei und den gewählten Mitgliedern des Kirchenvorstandes. Weiterhin gehören beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder dazu: Gemeindereferent Matthias Thaut und Herr Jürgen Kowalzik als Vertreter des Pfarrgemeinderates.
Dekanat Dessau, Kath. Pfarrei St. Maria Köthen (Anhalt):